Es lag an einem Komma – Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“
Heute war endlich die erste mündliche Verhandlung in der Sache "Geek Nerd". Für diejenigen unter Euch, die noch nicht wissen, um was es geht: Die Firma Trade Buzzer und ihr Anwalt Lutz Schröder aus Kiel wollen uns verbieten, die Worte Geek und Nerd zusammen zu verwenden, da sie sich den Begriff "Geek Nerd" als Marke eingetragen haben. Die ganze Vorgeschichte könnt ihr in den vorherigen Artikeln zum Fall nachlesen. Wir, unsere Anwälte, viele andere Betroffene und die meisten von Euch halten die ganze Sache für ein absolutes Unding und für eine Lücke im Rechtssystem, dass es überhaupt so weit kommen konnte. Leider hat die Richterin das in der von ihr erlassenen einstweiligen Verfügung anders gesehen. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, weswegen es heute um 11 Uhr zur mündlichen Verhandung darüber gekommen ist. Leider ist es nicht gut gelaufen, obwohl wir wirklich guter Dinge waren, die Richterin davon überzeugen zu können, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen hat.
Bemerkenswert war ersteinmal, dass die Richterin angeordnet hatte, dass niemand ein Handy mit in die Verhandlung bringen durfte. Zu diesem Zweck wurden eigens Justizmitarbeiter abgestellt, die jeden bis auf die Anwälte am Eingang zum Gerichtssaal durchsucht haben. Grund dafür dürfte gewesen sein, dass zu einem unserer Blogpostings jemand die Frage gestellt hatte, ob wir einen Livestream der Verhandlung anbieten und dass aufgrund des großen Presseechos klar war, dass einige Zuschauer kommen würden. Es waren dann auch einige Zuschauer anwesend, die meisten selbst Betroffene. Natürlich hatte niemand vor, einen illegalen Livestream anzubieten oder sonst irgendwie die Verhandlung zu stören, es haben sich alle angemessen und ruhig verhalten.
Leider war relativ schnell klar, dass die Richterin unserer Argumentation nicht folgen wollte. Sie hat zwar eingesehen, dass "Geek" und "Nerd" allgemeingebräuchliche Begriffe der deutschen Sprache sind, aber sie war (laienhaft zusammengefasst) der Meinung, dass wir mit unserem Artikelnamen auf eBay "Android fixed it - Computerfreak Geek Nerd T-Shirt" trotzdem nicht ausdrücken, dass wir ein T-Shirt für Computerfreaks, Geeks und/oder Nerds anbieten, sondern dass wir damit quasi sagen, dass wir ein Shirt des Herstellers "Geek Nerd" im Angebot haben. Außerdem war sie der Ansicht, dass es nicht klar ist, dass Trade Buzzer hier rechtsmissbräuchlich (also nur zum Zwecke der Abmahnung und dem Generieren von Abmahngebühren) vorgeht, sondern sie hielt es für normal, dass eine Firma ihre Marke derartig schützen müsse. Bei Massenabmahnungen würden eher 5000 und mehr und nicht 32 Abmahnungen (ja, so viele sind es inzwischen mindestens) verschickt werden. Etwas anderes sei es, wenn wir statt "Computerfreak Geek Nerd" z.B. "für Computerfreaks, Geeks und Nerds" geschrieben hätten oder zumindest "Computerfreak, Geek, Nerd". Von meinem Argument, dass wir schon seit einer gefühlten Ewigkeit T-Shirts mit genau dieser Beschreibung verkaufen und Trade Buzzer doch unmöglich behaupten könne, davon nichts gewusst zu haben, wenn eine Vielzahl von Händlern genauso handelt wie wir und deren Ziel ja angeblich ist, den Markt auf eBay zu erschließen, ließ sich die Richterin auch nicht beeindrucken. Ebenso zählte für sie nicht, dass die Wortfolge "Computerfreak Geek Nerd" als Suchbegriffe zur Bestimmung einer Zielgruppe (und eben nicht zur Bezeichnung einer Herkunft) gemeint sind und aufgrund der Beschränkung der Länge des Artikelnamens nur ohne Füllwörter wie "für" oder Kommata eingegeben werden können.
Ein Urteil ist noch nicht gefällt, aber die Tendenz dürfte klar sein: Die Richterin wird ihre eigene Entscheidung wohl nicht korrigieren. Es sind zwar auch zwei Laienrichter beteiligt, bei denen ich eigentlich die Hoffnung hatte, dass sie die größere Dimension des Falls sehen, aber allzu große Hoffnungen machen ich mir nicht mehr. Das Urteil haben wir wohl bereits in 2-3 Tagen, natürlich informiere ich Euch dann wieder hier.
Wir werden aber natürlich nicht aufgeben und in die nächste Instanz gehen, das ist dann das Kammergericht Berlin. Da wir uns noch im Eilverfahren befinden (dass Hauptsacheverfahren findet erst danach noch statt, allerdings wieder bei der gleichen Richterin), wird die Verhandlung der nächsten Instanz relativ schnell angesetzt werden, wahrscheinlich bereits in 2-3 Wochen. Das Kostenrisiko steigt natürlich mit jeder Instanz, wir sind bereits jetzt bei über 5000 EUR und in der zweiten Instanz wird es noch teurer. Im Gegensatz zu den vielen kleinen eBay-Händlern, die auch abgemahnt wurden, tut uns ein derartiges Risiko zwar weh, aber wir gehen daran nicht Pleite und deswegen gehen wir gerne ins Risiko, um diesen Machenschaften endlich Einhalt zu gebieten!
Leider ist unser Plan, dem Abmahn-Spuk in Sachen "Geek Nerd" jetzt schon ein Ende zu setzen, daher wohl vorerst gescheitert :( Der Abmahner wird wahrscheinlich weitermachen können und die vielen kleinen eBay-Händler stehen jetzt erstmal vor der Entscheidung, entweder das gleiche hohe Kostenrisiko wie wir einzugehen oder nachzugeben und die geforderten Beträge an den Abmahner zu zahlen. Zur Zeit gibt es allerdings noch die Chance, dass unsere Berufung in ein paar Wochen zum Erfolg führt, dann wäre die Situation zumindest bei den "Geek Nerd"-Abmahnungen erstmal deutlich entspannter. Insofern können wir allen anderen Betroffenen nur raten, diese Entscheidung abzuwarten. Damit wir uns besser austauschen können, haben wir eine Mailingliste nur für Betroffene eingerichtet.
Vielen Dank an alle anderen Betroffenen und Zuschauer, dass ihr Euch die Zeit genommen habt, der Verhandlung zuzuschauen und uns moralisch zu unterstützen.
Update 20.2.14: Inzwischen ist das Urteil eingetroffen. Die einstweilige Verfügung wurde wie erwartet bestätigt.